Stallpflicht inzwischen weitgehend wieder aufgehoben.
Einige Städte im Kreis sind jedoch noch belegt.
Hier weitere Infos:



Das Umweltministerium hat am 20.12.16 NRW-weit die Städte und Kreise
aufgefordert, die Stallpflicht zu erlassen. D
er Kreis Mettmann hat mit Datum
vom 21.12.2016 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen,
womit diese dann jetzt auch für uns gilt.
https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Verbraucherschutz-Tiere/Aktuelles





Die folgenden Links zeigen noch Meldungen aus 2016:


Info der Verbraucherschutzzentrale. 


Stallpflicht in NRW 2016


H5N8 Virus


Allgemeine Informationen des Umweltministeriums


Informationen des Umweltministers zur Vogelgrippe


Verhaltensregeln





Persönlicher Hinweis des Züchters Thomas Herold:
(ohne rechtliche Haftung)

Nach weiteren Recherchen und tel. Kontakt mit dem Umweltministerium dient die Stallpflicht
in erster Linie dem Schutz des Hausgeflügels, da die Seuche offenbar vorrangig von
Großbetrieben ausgeht. Stallpflicht bedeutet in diesem Zusammenhang, den Eintritt
verseuchten Materials (Wildvögel bzw. deren Ausscheidungen) in den eigenen Stall
und das eigene Gehege zu verhindern. Ihr müsst euere Tiere daher weder schlachten
noch in einem Verschlag einsperren, wenn ihr ein Freilaufgehege habt, welches z.B. durch
Maschendrahtzaun oder Netze unzugänglich für Wildgeflügel ist. Das Dach sollte dabei auch
undurchdringlich für herabfallanden Kot sein. Also ggf. eine Plane spannen und den Regen
ausserhalb des Geheges ablaufen lassen.